Kirchenwahl und Gemeindesituation Gemeindeversammlung am 14. November um 19 Uhr
Die Ev. Friedens-Kirchengemeinde lädt zur Gemeindeversammlung ein. Die Versammlung findet am Dienstag, den 14. November um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus (Zum Erlenbusch 15) statt. Hauptthema sind die anstehenden Kirchenwahlen, bei denen im Februar 2024 das Presbyterium als Leitungsgremium der Gemeinde neu gewählt wird. In der Gemeindeversammlung werden das Wahlverfahren und Möglichkeiten der Kandidatur vorgestellt. Mit der Gemeindeversammlung beginnt offiziell das Wahlvorschlagsverfahren. Darüber hinaus informiert das Presbyterium über die aktuelle Situation der Gemeinde und um künftige Vorhaben.
Sie fragen sich, was die Aufgabe von Presbyterinnen und Presbytern ist? Ein Info-Blatt der Landeskirche gibt darüber Auskunft.
Weitere Informationen zum Presbyterium
Das Presbyterium kümmert sich um sämtliche Belange einer Kirchengemeinde. Dazu gehört alles, was das Gemeindeleben betrifft, z.B. wie Gottesdienst gefeiert werden, wie die Konfi-Arbeit ausgerichtet ist oder welche Angebote es für Kinder und Erwachsenen geben soll. Auch die Gemeindefinanzen, Bauangelegenheiten oder Personalfragen liegen in der Verantwortung des Presbyteriums. Die Presbyterinnen und Presbyter übernehmen diese große Verantwortung ehrenamtlich. Neben den monatlichen Sitzungen des Presbyteriums können noch weitere Termine und Aufgaben hinzukommen, z.B. Presbyteriumsvorsitz, Sondersitzungen, Vertretung bei der Kreissynode (unserem „Kirchenparlament“), das Amt einer Kirchmeisterin oder eines Kirchmeisters und anderes mehr.
Zuletzt gab es in der Friedens-Kirchengemeinde acht Presbyteriumsplätze. Längst ist es allerdings so, dass sich gar nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen. An der Anzahl der offiziellen Plätze hängt jedoch die Beschlussfähigkeit des Presbyteriums. Sind nicht genügend Plätze besetzt, kann das Presbyterium zeitweilig oder dauerhaft handlungsunfähig sein. Für die Neuwahl wurde daher diese Anzahl auf sechs Plätze reduziert.
Natürlich ist die Übernahme dieses Amtes an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Gewählt werden kann, wer Gemeindemitglied und am Wahltag mindestens 18 und nicht älter als 75 Jahre ist. Wer in der Kirchengemeinde oder -kreis angestellt ist, kann nicht gewählt werden. Auch ist eine unmittelbare Verwandtschaft mit anderen Mitgliedern des Presbyteriums nicht erlaubt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre – wobei man sein Amt natürlich niederlegen kann.
Die Gemeindeversammlung
Die Kirchenwahl beginnt offiziell mit der Gemeindeversammlung am 14. November. Hier wird das Wahlverfahren genauer erklärt. Die Gemeindeglieder sind dann aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Das geschieht schriftlich. Mindestens fünf Gemeindeglieder müssen den Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Wahlvorschläge können dann bis zum 5. Dezember 2023 eingereicht werden.
Danach prüft das Presbyterium die eingegangenen Vorschläge und erstellt einen „einheitlichen Wahlvorschlag“. Hier sind alle Kandidatinnen und Kandidaten aufgelistet, die die Voraussetzungen erfüllen. An dieser Stelle entscheidet sich, ob überhaupt eine Wahl stattfindet. Dazu muss es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Plätze geben. Andernfalls gelten die Personen des „Einheitlichen Wahlvorschlags“ – nach Ablauf einer Beschwerdefrist –als gewählt. Kommt es zu einer Wahl, findet diese am Wahlsonntag, den 18. Februar 2024 statt. Wer seine Stimme nicht persönlich erscheinen kann, kann einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor der Wahl vorliegen. Läuft alles glatt, werden die gewählten Presbyterinnen und Presbyter voraussichtlich am 17. März 2024 in ihr Amt eingeführt.
Jugendpresbyter:in
Neu ist die Möglichkeit, dass eine Person, die mindestens 18 aber nicht älter als 27 ist, zusätzlich in das Presbyterium berufen wird. Damit soll die Berufung junger Mitglieder gefördert werden. Die Zahl der Presbyteriumsplätze erhöht sich dann um einen Platz. Die Berufung kann auch später erfolgen.
Engagement in der Gemeinde
Presbyterinnen und Presbyter leisten ehrenamtlich eine Menge. Das kostet Zeit und oft auch Nerven. Wer gern mehr Verantwortung in der Gemeinde übernehmen möchte, aber vor dem Amt im Presbyterium zurückschreckt, kann sich z.B. in einem Ausschuss engagieren. Es gibt bereits Ausschüsse für Finanzen und Fundraising, geplant ist ein Bauausschuss. Auch in anderen Gruppen wie dem Gottesdienstteam kann man sich einbringen, um als Lektor:in, Abendmahlshelfer:in oder ehrenamtliche Küster:in mitzuwirken.